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Berufsausbildung

Arbeitsplatzbasiertes Lernen (bpv) beinhaltet das Erlernen eines Handwerks in praktischen Kontexten und ist ein zentraler Bestandteil der Berufsausbildung. Dies kann auf zwei Wegen erfolgen: durch ein Praktikum oder durch eine Arbeitsstelle.

Sie werden also tatsächlich in einem Unternehmen oder einer Institution arbeiten. Um ein Diplom zu erhalten, müssen Studierende das Praktikum erfolgreich absolvieren. Bitte beachten Sie, dass Institutionen unter Umständen ein Führungszeugnis als Zulassungsvoraussetzung verlangen.

Vorbereitung auf Ihre Zukunft

Das Praktikum bereitet Sie auf den Berufseinstieg vor und erleichtert Ihnen den Übergang von der Ausbildung in die Arbeitswelt. Sie lernen die Normen und Werte des Berufs kennen und erhalten Einblicke in den Arbeitsalltag eines Unternehmens. Um Ihr Diplom zu erhalten, müssen Sie das Praktikum erfolgreich absolvieren.

Bpv während einer Vollzeit- oder Teilzeitausbildung

Bei einer Vollzeit-Berufsausbildung (BOL) absolvieren Sie Praktika in festgelegten Zeiträumen. Diese können mehrere Wochen dauern, es gibt aber auch Praktika, bei denen Sie ein oder mehrere Tage pro Woche arbeiten. Dies hängt vom jeweiligen Programm ab. Bei einer Teilzeit-Berufsausbildung (BBL) haben Sie in der Regel einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen. Sie besuchen die Schule einen Tag pro Woche.

Wo kann man ein Praktikum absolvieren?

Das Praktikum findet in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt. Diese Anerkennung wird von der Samenwerkingsorganisatie Beroepsonderwijs Bedrijfsleven (SBB) vergeben. Sie prüft die Ausbildungsbetriebe auf Eignung und Bereitschaft zur Praktikumsteilnahme und verifiziert, ob sie die Qualitätsanforderungen erfüllen. Unsere Schulen pflegen engen Kontakt zu den verschiedenen Kompetenzzentren, um eine optimale Verbindung zwischen Schule und Praxis zu gewährleisten. Alle anerkannten Ausbildungsbetriebe finden Sie auf stagemarkt.nl .

Anleitung während des Praktikums

Eine gute Betreuung ist für ein Praktikum unerlässlich. An der Schule ist Ihr Praktikumsbetreuer Ihr fester Ansprechpartner. Im Unternehmen oder der Institution ist dies ein qualifizierter Ausbilder, der Sie schult, motiviert und begleitet. Während Ihres Praktikums erhalten Sie ein Praktikumsheft. Dieses enthält die Aufgaben, die Sie im Unternehmen oder der Organisation bearbeiten werden. Ihr Praktikumsbetreuer wird sich regelmäßig mit Ihnen austauschen, um zu erfahren, wie es läuft. Er wird sich auch mit Ihnen über den Praktikumsfortschritt beraten. Ihr Praktikumsbetreuer wird Ihre Leistung bei der Bearbeitung der Aufgaben beurteilen.

Ansprechpartner für Praktikumsplätze

BPV-Vereinbarung

Laut Gesetz muss für ein Praktikum ein Berufspraktikumsvertrag (BPVO) zwischen dem/der Studierenden, dem Ausbildungsbetrieb und der Schule abgeschlossen werden. Der BPVO regelt die Rechte und Pflichten der Beteiligten hinsichtlich des praktischen Teils des Studiums. Dies umfasst unter anderem die Betreuung, die Leistungsbeurteilung sowie die Beendigung oder Verlängerung des BPVO. Alle Beteiligten müssen den Vertrag vor Beginn des BPVO unterzeichnen. Klicken Sie hier, um die Vertragsbedingungen des BPVO einzusehen.

Praktikumsvergütungen

Als BBL-Student sind Sie in der Regel bei einem Unternehmen angestellt und erhalten ein Gehalt gemäß dem branchenspezifischen Tarifvertrag. BOL-Studenten erhalten mitunter eine Aufwandsentschädigung, diese ist jedoch nicht verpflichtend. Ein Ausbildungsbetrieb kann Ihnen während des Praktikums auch Spesen oder Reisekosten erstatten. In einigen Branchen sind Praktikumsvergütungen im Tarifvertrag geregelt. Diese Vergütungen können sich auf das Kindergeld oder die Studienfinanzierung auswirken. Weitere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt (Belastingdienst) und bei DUO .

Versicherung

Summa hat eine eigene Haftpflichtversicherung für Sachschäden während des Praktikums abgeschlossen. Das ROC verfügt über eine Unfallversicherung für Personenschäden. Diese Versicherungen ergänzen die Versicherung des Ausbildungsunternehmens. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Praktikumsbedingungen . Für Praktika im Ausland gelten abweichende Versicherungsbedingungen.

Krankheit, Urlaub und Abwesenheit

Sollten Sie während Ihres Praktikums erkranken, müssen Sie sowohl Ihre Schule als auch Ihren Praktikumsbetreuer informieren. Andere Abwesenheitsgründe sind nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Arztbesuche sollten grundsätzlich in Ihrer Freizeit erfolgen. Bezüglich Urlaub gelten die Regelungen des Praktikumsunternehmens. Daher müssen Sie Urlaub bei Ihrem Praktikumsbetreuer im Unternehmen beantragen. Für Urlaub von mehr als einem Tag benötigen Sie vorab die schriftliche Genehmigung Ihres Praktikumsbetreuers an der Schule. Die Regelungen für Urlaub sind im Praktikumsleitfaden erläutert. Versäumte Praktikumstage müssen nachgeholt werden; die Praktikumsdauer ist im Praktikumsprogramm festgelegt.

Annelies Ansems

Ein Erlebnis Niemals vergessen!

Annelies Ansems

Studentische Hilfskraft