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Beschwerden und Streitigkeiten

Summa setzt sich täglich dafür ein, Sie bestmöglich zu unterstützen. Sollten Sie dennoch mit etwas an der Schule unzufrieden sein, möchten wir Ihnen aufgrund unserer ständigen Bemühungen um die Verbesserung unserer Leistungen gerne Ihre Anliegen mitteilen.

Möchten Sie eine Beschwerde einreichen? Dann ist es wichtig, dass Sie sich zunächst darüber informieren, wie das bei Summa funktioniert. Lesen Sie dazu bitte die folgenden Informationen: Überblick über das Beschwerdeverfahren Lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch.

Beschwerde- und Streitbeilegungsstelle

Sie können sich mit all Ihren Beschwerden, Streitigkeiten, Einsprüchen und Berufungen an den Beschwerde- und Streitbeilegungsservice wenden. Am schnellsten und einfachsten nutzen Sie dafür das untenstehende Beschwerdeformular. Die Mitarbeiter des Service sorgen dafür, dass Ihre Beschwerde an die zuständige Person weitergeleitet wird und überwachen den Bearbeitungsstatus, um eine zeitnahe Antwort zu gewährleisten. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen des Beschwerdeformulars benötigen, erreichen Sie den Service auch per E-Mail. complaint@summacollege.nl.

Beschwerden über Prüfungen

Wenn Sie mit einer Entscheidung des Prüfungsausschusses nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von zwei Wochen Berufung einlegen. über dieses Formular Legen Sie beim externen Prüfungsausschuss Berufung ein. Dieser Ausschuss wird innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Anhörung eine Entscheidung treffen. Die Verordnungen der Kommission finden Sie hier. (Pdf). Für Englisch klicken Sie hier..

Beschwerden über die verbindliche Studienberatung

Studierende erhalten Mitte des ersten Studienjahres eine verbindliche Studienberatung. Sollten Sie mit dieser verbindlichen Studienberatung nicht einverstanden sein, können Sie uns innerhalb von zwei Wochen über dieses Formular kontaktieren. Formular Legen Sie beim externen Prüfungsausschuss Berufung ein. Dieser Ausschuss wird innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Anhörung eine Entscheidung treffen. Die Verordnungen der Kommission finden Sie hier (PDF).

Beschwerden über Entscheidungen

Summa trifft häufig Entscheidungen über einzelne (potenzielle) Studierende. Dies betrifft beispielsweise die Entscheidung über die Zulassung zu einem Studiengang oder den Ausschluss eines Studierenden nach schwerwiegendem Fehlverhalten. Sollten Sie mit einer solchen Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie uns über [Kontaktinformationen einfügen] kontaktieren. Beschwerdeformular Wenden Sie sich an den Streitbeilegungsausschuss. Dies kann innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum der Entscheidung erfolgen. Weitere Informationen zu diesem Ausschuss finden Sie im [Link/Dokument einfügen]. Geschäftsordnung des Streitbeilegungsausschusses (Pdf).

Beschwerden über unerwünschtes Verhalten

Wenn Sie Meldungen über soziale Sicherheit, (sexuelle) Belästigung, Diskriminierung, Aggression und Gewalt haben, können Sie sich an die/den/das wenden. Vertrauerperson von Ihrer Schule. Dort kann man Ihnen weiterhelfen und Sie gegebenenfalls an andere Stellen verweisen.

Beschwerden über Diskriminierung/unsachgemäße Einsatzplanung im Praktikum

Ein wichtiger Bestandteil jeder berufsbildenden Einrichtung sind Praktika (auch Berufsausbildung genannt) in einem akkreditierten Ausbildungsbetrieb. Leider zeigen nationale Studien, dass einige Studierende sowohl bei der Zulassung als auch während ihrer Praktika Diskriminierung erfahren. Praktikumsdiskriminierung bedeutet, Studierende aufgrund ihrer persönlichen Merkmale ungleich zu behandeln, zu benachteiligen oder auszuschließen. Diskriminierung aus folgenden Gründen ist gesetzlich verboten: Religion, Weltanschauung, politische Zugehörigkeit, ethnische Herkunft, Geschlecht, Nationalität, sexuelle Orientierung, Familienstand, Behinderung oder chronische Krankheit und/oder Alter. Um Diskriminierung abzubauen und Studierende im Falle von Praktikumsdiskriminierung zu unterstützen, bietet Summa ein separates Programm an. Regeling Sollte ein Student im Praktikum Diskriminierung erfahren, kann er dies innerhalb von Summa seinem Mentor oder Praktikumsbetreuer melden. Dies kann direkt oder über das entsprechende Portal erfolgen. BeschwerdeformularStudierende können sich auch außerhalb der Summa melden bei discrimination.nl.

Ein weiteres Problem, das während Praktika auftritt, ist der unsachgemäße Einsatz von Praktikanten. Dieser liegt vor, wenn Studierende wie vollwertige Mitarbeiter eingestellt werden und ihre Aufgaben vom Praktikum in einen aktiven Beitrag zur Erreichung der Unternehmensziele umwandeln. Sollten Sie als Student/in dies erleben, können Sie es Ihrem/Ihrer Mentor/in oder Praktikumsbetreuer/in melden. Dies kann direkt oder über die Praktikumsvermittlung erfolgen. Beschwerdeformular.

Beschwerden über schwere Missbräuche

Über das sogenannte Hinweisgebersystem können Sie einen Verdacht auf Fehlverhalten innerhalb von Summa sicher melden.

Diese Richtlinie gilt für soziale Situationen, in denen die Umwelt, die Sicherheit oder die Gesundheit von Einzelpersonen und/oder Organisationen gefährdet sind. Sie können im Rahmen dieser Richtlinie auch Straftaten, Gesetzesverstöße oder unethisches Verhalten melden. Wie Sie mutmaßliches Fehlverhalten melden und welches Verfahren anschließend abläuft, erfahren Sie in der entsprechenden Richtlinie. Hinweisgebersystem.

Weitere Beschwerden

Wir halten es für wichtig, dass Sie zunächst mit der Person bei Summa sprechen, die direkt mit dem Vorfall befasst ist. Sollten Sie das Problem nicht gemeinsam lösen können, können Sie es hier melden. Beschwerdeformular Reichen Sie den Antrag beim Schulleiter ein, der sich innerhalb von 10 Schultagen darum kümmern wird.

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Meldung weiterhin unzufrieden sein, können Sie mithilfe des Formulars auf der linken Seite dieser Seite eine formelle Beschwerde beim Beschwerdeausschuss einreichen. Der Beschwerdeausschuss wird Ihre Beschwerde innerhalb von 14 Wochen bearbeiten. Die Geschäftsordnung des Beschwerdeausschusses finden Sie hier. (Pdf). Für Englisch klicken Sie hier..

Beschwerden über Prüfungen

Wenn Sie mit einer Entscheidung des Prüfungsausschusses nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von zwei Wochen Berufung einlegen. über dieses Formular Legen Sie beim externen Prüfungsausschuss Berufung ein. Dieser Ausschuss wird innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Anhörung eine Entscheidung treffen. Die Verordnungen der Kommission finden Sie hier. (Pdf). Für Englisch klicken Sie hier..

Beschwerden über die verbindliche Studienberatung

Studierende erhalten Mitte des ersten Studienjahres eine verbindliche Studienberatung. Sollten Sie mit dieser verbindlichen Studienberatung nicht einverstanden sein, können Sie uns innerhalb von zwei Wochen über dieses Formular kontaktieren. Formular Legen Sie beim externen Prüfungsausschuss Berufung ein. Dieser Ausschuss wird innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Anhörung eine Entscheidung treffen. Die Verordnungen der Kommission finden Sie hier (PDF).

Beschwerden über Entscheidungen

Summa trifft häufig Entscheidungen über einzelne (potenzielle) Studierende. Dies betrifft beispielsweise die Entscheidung über die Zulassung zu einem Studiengang oder den Ausschluss eines Studierenden nach schwerwiegendem Fehlverhalten. Sollten Sie mit einer solchen Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie uns über [Kontaktinformationen einfügen] kontaktieren. Beschwerdeformular Wenden Sie sich an den Streitbeilegungsausschuss. Dies kann innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum der Entscheidung erfolgen. Weitere Informationen zu diesem Ausschuss finden Sie im [Link/Dokument einfügen]. Geschäftsordnung des Streitbeilegungsausschusses (Pdf).

Beschwerden über unerwünschtes Verhalten

Wenn Sie Meldungen über soziale Sicherheit, (sexuelle) Belästigung, Diskriminierung, Aggression und Gewalt haben, können Sie sich an die/den/das wenden. Vertrauerperson von Ihrer Schule. Dort kann man Ihnen weiterhelfen und Sie gegebenenfalls an andere Stellen verweisen.

Beschwerden über Diskriminierung/unsachgemäße Einsatzplanung im Praktikum

Ein wichtiger Bestandteil jeder berufsbildenden Einrichtung sind Praktika (auch Berufsausbildung genannt) in einem akkreditierten Ausbildungsbetrieb. Leider zeigen nationale Studien, dass einige Studierende sowohl bei der Zulassung als auch während ihrer Praktika Diskriminierung erfahren. Praktikumsdiskriminierung bedeutet, Studierende aufgrund ihrer persönlichen Merkmale ungleich zu behandeln, zu benachteiligen oder auszuschließen. Diskriminierung aus folgenden Gründen ist gesetzlich verboten: Religion, Weltanschauung, politische Zugehörigkeit, ethnische Herkunft, Geschlecht, Nationalität, sexuelle Orientierung, Familienstand, Behinderung oder chronische Krankheit und/oder Alter. Um Diskriminierung abzubauen und Studierende im Falle von Praktikumsdiskriminierung zu unterstützen, bietet Summa ein separates Programm an. Regeling Sollte ein Student im Praktikum Diskriminierung erfahren, kann er dies innerhalb von Summa seinem Mentor oder Praktikumsbetreuer melden. Dies kann direkt oder über das entsprechende Portal erfolgen. BeschwerdeformularStudierende können sich auch außerhalb der Summa melden bei discrimination.nl.

Ein weiteres Problem, das während Praktika auftritt, ist der unsachgemäße Einsatz von Praktikanten. Dieser liegt vor, wenn Studierende wie vollwertige Mitarbeiter eingestellt werden und ihre Aufgaben vom Praktikum in einen aktiven Beitrag zur Erreichung der Unternehmensziele umwandeln. Sollten Sie als Student/in dies erleben, können Sie es Ihrem/Ihrer Mentor/in oder Praktikumsbetreuer/in melden. Dies kann direkt oder über die Praktikumsvermittlung erfolgen. Beschwerdeformular.

Beschwerden über schwere Missbräuche

Über das sogenannte Hinweisgebersystem können Sie einen Verdacht auf Fehlverhalten innerhalb von Summa sicher melden.

Diese Richtlinie gilt für soziale Situationen, in denen die Umwelt, die Sicherheit oder die Gesundheit von Einzelpersonen und/oder Organisationen gefährdet sind. Sie können im Rahmen dieser Richtlinie auch Straftaten, Gesetzesverstöße oder unethisches Verhalten melden. Wie Sie mutmaßliches Fehlverhalten melden und welches Verfahren anschließend abläuft, erfahren Sie in der entsprechenden Richtlinie. Hinweisgebersystem.

Weitere Beschwerden

Wir halten es für wichtig, dass Sie zunächst mit der Person bei Summa sprechen, die direkt mit dem Vorfall befasst ist. Sollten Sie das Problem nicht gemeinsam lösen können, können Sie es hier melden. Beschwerdeformular Reichen Sie den Antrag beim Schulleiter ein, der sich innerhalb von 10 Schultagen darum kümmern wird.

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Meldung weiterhin unzufrieden sein, können Sie mithilfe des Formulars auf der linken Seite dieser Seite eine formelle Beschwerde beim Beschwerdeausschuss einreichen. Der Beschwerdeausschuss wird Ihre Beschwerde innerhalb von 14 Wochen bearbeiten. Die Geschäftsordnung des Beschwerdeausschusses finden Sie hier. (Pdf). Für Englisch klicken Sie hier..

Beschwerdeformular

Um eine formelle Beschwerde, einen Einspruch oder eine Berufung gegen eine Entscheidung einzureichen, nutzen Sie bitte das Beschwerdeformular.

Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind und möchten, dass jemand anderes in Ihrem Namen eine Beschwerde einreicht, fügen Sie bitte dem Beschwerdeformular eine Vollmacht zur Vertretung bei.

Wenn Sie Beratung bei der Wahl des richtigen Verfahrens benötigen oder Hilfe beim Ausfüllen des Beschwerdeformulars brauchen, können Sie sich an die Beschwerde- und Streitbeilegungsstelle wenden (complaint@summacollege.nl) oder Ihrem eigenen Berufsberater.

Alle Beschwerden werden vertraulich behandelt. Das Einreichen einer Beschwerde hat keinerlei Auswirkungen auf die Betreuung oder Bewertung Ihres Studiums.