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Finanzielle Vereinbarungen

MBO-Studentenfonds

Wenn Sie und/oder Ihre Eltern sich Bücher, einen Laptop oder Kleidung nicht leisten können, können Sie sich an den MBO-Studienfonds wenden. Es gibt auch andere Situationen, in denen der MBO-Studienfonds finanzielle Unterstützung bietet. Prüfen Sie, welche dieser Situationen auf Sie zutrifft:

1. Sie sind an der Mitbestimmung beteiligt und/oder aktiv im Management tätig (Zielgruppe I, II).

Sie und Ihr Karriereberater/Mentor können ein Motivationsformular über das Self-Service-Portal im Summa-Intranet einreichen. Sie erhalten eine finanzielle Vergütung basierend auf Ihrem Zeitaufwand.

2. Sie haben aufgrund besonderer Umstände eine Verzögerung Ihrer Studienteilnahme erlitten (Zielgruppe IV).

Sollten alle anderen Möglichkeiten der Studienfinanzierung ausgeschöpft sein, stellt der MBO-Studienfonds sicher, dass Ihr Studium nicht aus Geldmangel abgebrochen werden muss, indem er die Studiengebühren übernimmt. Sie können gemeinsam mit Ihrem Studienberater oder Studienkoordinator über das Selbstbedienungsportal im Summa-Intranet ein Antragsformular einreichen.

3. Sie sind Vollzeitstudent unter 18 Jahren und Ihre Familie verfügt über geringe finanzielle Mittel (Zielgruppe III).

Familien mit geringen finanziellen Mitteln können einen Zuschuss zu den Studienkosten beantragen. Kosten für Bücher, Laptops oder Arbeitskleidung werden von uns übernommen. Jeder Antrag wird von der Studienberaterin/dem Studienberater oder Mentor geprüft. Die Bestimmungen des MBO-Studienfonds finden Sie hier . Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Studienberaterin/Ihren Mentor.

Sie können Ihre Bewerbung einreichen, sobald Sie von Ihrem Studiengang die Benachrichtigung mit der (neuen) Liste der Unterrichtsmaterialien erhalten haben. Die Zuteilung und Verteilung der Unterrichtsmaterialien erfolgt innerhalb weniger Werktage anhand von Gutscheinen/E-Mails der Lieferanten. Rechnungen von Schülern/Eltern werden nicht erstattet.

Dieses Förderprogramm des MBO Studentenfonds steht nur Studierenden unter 18 Jahren offen, die in einem Vollzeitstudiengang eingeschrieben sind. Die Leergeldstiftung an Ihrem Wohnort prüft die finanzielle Situation Ihrer Familie. Diese Stiftung stellt Ihnen ein Empfehlungsschreiben aus, mit dem Sie sich an Ihre Studienberaterin/Ihren Studienberater wenden können. Gemeinsam mit Ihnen reicht sie/er den Online-Antrag ein. Die Anträge werden zu Beginn des Studienjahres bearbeitet. Sollten Sie Ihre Studienberaterin/Ihren Studienberater noch nicht kennen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung Ihrer Hochschule. Alle Kontaktdaten finden Sie hier.

Wenden Sie sich so bald wie möglich an die Stichting Leergeld in Ihrer Gemeinde, um Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.

4. Sie sind 18 Jahre oder älter.

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und ein Vollzeit-MBO-Programm (BOL) absolvieren, haben Sie Anspruch auf Studienfinanzierung. Weitere Informationen finden Sie auf der DUO-Website . Bei einem Teilzeit-MBO-Programm (BBL) erhalten Sie ein Gehalt von Ihrem Ausbildungsunternehmen. In den meisten Fällen können Sie als 18-Jähriger keinen MBO-Studienfonds beantragen.

Sicherheitsnetzbau
Summa möchte verhindern, dass Studierende ihr Studium aufgrund finanzieller Schwierigkeiten abbrechen. Zu diesem Zweck wurde ein Sicherheitsnetz eingerichtet. Studierende im praxisorientierten Lernen (BBL) erhalten nur ein geringes oder gar kein Gehalt. Studierende ab 18 Jahren in Vollzeit (BOL) benötigen zusätzliche Unterstützung. In diesem Fall können sie gemeinsam mit ihrer Studienberaterin/ihrem Studienberater einen Antrag an den SBA-Notfallfonds stellen. Dieser Antrag muss eine Begründung und eine Erläuterung der finanziellen Situation enthalten. Ihre Studienberaterin/Ihr Studienberater kann den Antrag über das Self-Service-Portal im Summa-Intranet einreichen.

Vorgehensweise nach Einreichung eines Antrags beim MBO-Studentenfonds

Sobald der Antrag eingereicht ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an Ihre schulische E-Mail-Adresse und anschließend das Ergebnis der Antragsprüfung.
Wird Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie von den Anbietern der angeforderten Lernmaterialien eine E-Mail mit einer Anleitung zur Bestellung. Eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich, und es erfolgt keine Überweisung. Rechnungen werden im Nachhinein nicht erstattet. Die genehmigten Lernmaterialien werden auf Ihren Namen ausgestellt und können nur von Ihnen bestellt werden.

Fragen

Haben Sie eine allgemeine Frage zu Zahlungen? Bitte senden Sie eine E-Mail. Die vollständigen Bestimmungen des MBO-Studierendenfonds finden Sie hier.

Bestimmungen zu Studiengebühren

Die Studiengebührenordnung beschreibt die Verfahren und Beträge der gesetzlichen Studiengebühren (Vollzeit BOL) und Kursgebühren (Teilzeit BBL und BOL). Zahlungen an die Hochschule erfolgen über iDEAL und per E-Rechnung: Rechnungen werden per E-Mail versandt. Sie können die Studiengebührenordnung hier herunterladen .