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Krankheitsurlaub und Urlaubsmeldung

Als Summa-Student/in sind Sie verpflichtet, an allen Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Dies umfasst Vorlesungen, Praktika, Exkursionen und Prüfungen. Selbstverständlich kann es Situationen geben, in denen Sie ausnahmsweise nicht teilnehmen können. Im Folgenden erfahren Sie, was in solchen Fällen zu tun ist.

Im Krankheitsfall

Melden Sie sich vor Beginn Ihres Kurses, Praktikums oder Ihrer sonstigen Bildungsveranstaltung ab. Dies findet häufig früh morgens statt. Sie haben folgende Möglichkeiten zur Abmeldung:

Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, muss einer Ihrer Elternteile/Erziehungsberechtigten Sie abmelden über:

  1. het Elternportal OF
  2. Sie können die Nummer 040 269 40 90 (ab 7:30 Uhr) anrufen. Hören Sie sich die Aufnahme vollständig an und warten Sie, bis die Verbindung getrennt wird; andernfalls wird nichts aufgezeichnet.

Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind, können Sie sich hier abmelden:

  1. die Eduarte Student App auf Ihrem Telefon ODER
  2. Mein Summa OF
  3. Sie können die Nummer 040 269 40 90 (ab 7:30 Uhr) anrufen. Hören Sie sich die Aufnahme vollständig an und warten Sie, bis die Verbindung getrennt wird; andernfalls wird nichts aufgezeichnet.

Eine Meldung Ihrer Genesung ist nur erforderlich, wenn Sie als Vollzeitstudent ein Blockpraktikum absolvieren. Während eines Blockpraktikums bleiben Sie fälschlicherweise als krank registriert, bis Sie Ihre Genesung melden. Dies ist nur telefonisch unter der Nummer 040 269 40 90 möglich. Für ein Vollzeitpraktikum ist eine Meldung Ihrer Genesung nicht erforderlich; Sie werden im Unterricht automatisch als krank gemeldet.

Beim Besuch beim Zahnarzt oder Arzt

Bitte vereinbaren Sie Ihre Zahnarzt- oder Arzttermine außerhalb der Schul- und Praktikumszeiten. Sollte dies nicht möglich sein, beantragen Sie bitte mindestens zwei Tage vor Ihrem Termin Urlaub bei Ihrer Studienberatung.

Müssen Sie dringend einen Arzt oder Zahnarzt aufsuchen? Dann sagen Sie Ihren Termin bei Ihrem Berufsberater ab.

Sonderurlaub

Unter Sonderurlaub verstehen wir:

  • A. Urlaub aufgrund religiöser Verpflichtungen oder religiöser Feiertage;
  • B. Urlaub aufgrund wichtiger Umstände (möglicherweise länger als 10 Tage);
  • C. Urlaub im Zusammenhang mit Ferien außerhalb der Schulferien.
A. Urlaub aufgrund religiöser Verpflichtungen oder religiöser Feiertage

Manchmal ergeben sich aufgrund Ihrer Religion oder Weltanschauung Verpflichtungen. Summa gewährt Ihnen dafür maximal einen Tag Urlaub pro Jahr. Sie müssen Ihren Teamleiter mindestens zwei Tage im Voraus schriftlich darüber informieren. Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, müssen Ihre Eltern/Erziehungsberechtigten dies tun. Sie sind selbst dafür verantwortlich, versäumte Lerninhalte nachzuholen. Übersicht Sie finden dort verschiedene religiöse Feiertage.

B. Urlaub aus wichtigen Gründen (möglicherweise länger als 10 Tage)

Im Falle eines Umzugs, einer Hochzeit, eines Jahrestages, einer schweren Erkrankung oder des Todes eines Blutsverwandten oder eines verwandten Angehörigen beantragen Sie bitte Sonderurlaub bei Ihrem Teamleiter. Dies muss mindestens zwei Schultage im Voraus erfolgen (oder im Falle einer schweren Erkrankung oder des Todes eines Blutsverwandten oder eines verwandten Angehörigen spätestens zwei Tage nach Bekanntwerden der Umstände). über dieses UrlaubsantragsformularDie Anzahl der Urlaubstage wird in Absprache mit Ihrem Karriereberater und/oder Teamleiter festgelegt.

Dauert Ihre Beurlaubung länger als zehn Schultage, muss der Antrag mindestens acht Wochen im Voraus bei der Teamleitung Ihres Programms eingereicht werden. Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, müssen Ihre Eltern/Erziehungsberechtigten die Beurlaubung mit dem obenstehenden Formular beantragen. Sind Sie 18 Jahre oder älter, müssen Sie das Formular selbst ausfüllen. Das Schulamt entscheidet über die Genehmigung der Beurlaubung und informiert Sie und Ihre Schule entsprechend.

C. Urlaub im Zusammenhang mit Ferien außerhalb der Schulferien

Möchten Sie während der Schulzeit Urlaub nehmen? Dies ist nur möglich, wenn Sie während der Schulferien absolut keinen Urlaub nehmen können, beispielsweise aufgrund des Berufs eines Ihrer Elternteile/Erziehungsberechtigten. Ihr Berufsberater kann Ihnen in Absprache mit dem Schulleiter einen freien Tag pro Schuljahr gewähren. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Berufsberater. über dieses UrlaubsantragsformularDiesem Antrag muss eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers beigefügt werden, aus der die genaue Art des Berufs und die Dauer des Urlaubs des betreffenden Elternteils/Erziehungsberechtigten hervorgehen.

Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:

  • Der Antrag muss mindestens 8 Wochen im Voraus beim Berufsberater eingereicht werden (es sei denn, es wird eine Erklärung dafür abgegeben, warum dies nicht möglich war).
  • Die Beurlaubung dauert maximal 10 Schultage.
  • Der Urlaubszeitraum fällt nicht in die ersten zwei Wochen des akademischen Jahres.

 

Unentschuldigtes Fernbleiben (Schulschwänzen)

Unentschuldigtes Fehlen bedeutet, dass Sie ohne triftigen Grund abwesend sind oder sich nicht ordnungsgemäß oder zu spät abgemeldet haben. Bei wiederholtem Fehlen erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zum Ausschluss aus dem Programm gemäß den Schulgesetzen führen. Sollten Sie noch schulpflichtig sein, wird bei unentschuldigtem Fehlen auch der Schulamtsleiter eingeschaltet.

Benachrichtigung an das Amt für Schulpflicht/RMC

Summa ist verpflichtet, Abwesenheiten oder Schulabbrüche von Jugendlichen dem Amt für obligatorische Bildung oder dem RMC (Regionaler Melde- und Koordinierungspunkt Südostbrabant) zu melden.

Pflichtschulbildung

Sie sind verpflichtet, die Schule bis zum Ende des Schuljahres zu besuchen, in dem Sie 16 Jahre alt werden, oder bis Sie zwölf Schuljahre absolviert haben. Wenn Sie beispielsweise im Februar 2026 16 Jahre alt werden, müssen Sie bis Mitte Juli 2026 zur Schule gehen, wenn die Sommerferien beginnen. Danach müssen Sie die jeweiligen Qualifikationsanforderungen erfüllen, bis Sie einen ersten Schulabschluss erwerben oder bis Sie 18 Jahre alt werden.

Abwesenheitsprotokoll

Möchten Sie mehr über Fehlzeiten erfahren? Sehen Sie sich anschließend das Abwesenheitsprotokoll an..