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Wiederholungsprüfungen im August oder September

Möchten Sie sich für ein höheres berufliches Ausbildungsprogramm einschreiben und haben Sie im August oder September Nachprüfungen?

Für die Zulassung zu einem höheren berufsqualifizierenden Studiengang ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie Ihr MBO-4-Diplom bis zum 1. September erworben haben. Die Vorgehensweise der einzelnen Institutionen ist unterschiedlich.

Sobald feststeht, dass Sie Ihre Berufsausbildung nicht vor dem 1. September abschließen können und die Prüfungsbehörde Ihnen daher Ihr Diplom noch nicht bestätigt hat, müssen Sie sich umgehend mit dem/den Hochschulprogramm(en) in Verbindung setzen, an dem/denen Sie am 1. September beginnen möchten. Dort werden Ihnen dann Ihre Möglichkeiten aufgezeigt und mit Ihnen besprochen, ob und unter welchen Bedingungen Sie dennoch zum Beginn des Studienjahres starten können.

Kann sich ein Berufsschüler nach dem 1. Oktober auch als Student einer höheren beruflichen Ausbildung einschreiben?

Für die meisten Studiengänge müssen Sie sich vor dem 1. September anmelden und alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss des MBO-4-Programms.

Einige Studiengänge haben einen Studienbeginn im Februar. Das bedeutet, dass diese Studiengänge ebenfalls am 1. Februar beginnen.

Informationen zur Anmeldung für Weiterbildungskurse an anderen Terminen als dem 1. September finden Sie hier. hier weitere Informationen.