Rechtliche Schulungsanforderungen
Summa bietet Programme auf allen berufsbildenden Niveaus (MBO) an. Nicht jeder Studierende kann jedes Programm belegen. Das Gesetz legt die Mindestvoraussetzungen für die Zulassung zu einem Programm fest. Diese finden Sie unten und bei den jeweiligen Programmen auf dieser Website.
Jede Summa-Schule lädt Sie im Vorfeld zu einem Kennenlerngespräch oder einem persönlichen Interview ein, damit Sie die Schule kennenlernen können und wir feststellen können, ob das Programm gut zu Ihnen passt.
Sollten Sie Fragen haben oder die Informationen zu Ihrem gewählten Programm von den unten stehenden Informationen abweichen, kontaktieren Sie bitte unseren Studienwahlberater.
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Zugangsvoraussetzungen für die Einstiegsausbildung (Stufe 1)
Für den Einstiegskurs (Stufe 1) müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen am 1. August des Jahres, in dem Sie den Kurs beginnen, mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie können keinen Berufsbildungskurs der Stufen 2, 3 oder 4 belegen, da Sie die Zulassungsvoraussetzungen für diese Kurse nicht erfüllen.
Zugangsvoraussetzungen für die berufliche Grundausbildung (Niveau 2)
Für die berufliche Grundausbildung (Stufe 2) müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie besitzen ein Diplom in lbo, vbo, vmbo Grund- oder Mittelschulbildung, vmbo theoretischer Bildung, mavo, mavo-vbo oder vmbo gemischter Bildung.
- Sie besitzen einen Einstiegslehrgang oder ein Diplom in beruflicher Grundausbildung (Niveau 2).
- Sie besitzen den Nachweis, dass Sie die ersten drei Jahre der voruniversitären oder allgemeinbildenden Sekundarstufe (HAVO) bzw. der voruniversitären Ausbildung (VWO) erfolgreich abgeschlossen haben. Dieser Nachweis wird von der Regierung anerkannt.
Zugangsvoraussetzungen für die Berufsausbildung (Stufe 3) und die Ausbildung zum mittleren Management (Stufe 4)
Für die Berufsausbildung (Stufe 3) und die Ausbildung für das mittlere Management (Stufe 4) müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie besitzen ein Diplom in der unteren Berufsbildung (lbo), der vorberuflichen Sekundarbildung (vbo) oder der vorberuflichen Sekundarbildung (vmbo) mit einem ... theoretischen Lernweg, der höheren allgemeinen Sekundarbildung (mavo), der höheren allgemeinen Sekundarbildung (mavo-vbo) oder der gemischten vorberuflichen Sekundarbildung (vmbo) mit einem gemischten Lernweg.
- Sie besitzen ein Diplom einer grundlegenden Berufsausbildung (Niveau 2) oder ein Diplom eines anderen Berufsausbildungslehrgangs (Niveau 3).
- Sie haben einen Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der ersten drei Jahre der Oberstufe (HAVO) oder der Sekundarstufe II (VWO). Alternativ besitzen Sie ein anderes staatlich anerkanntes Diplom oder Zertifikat.
Zulassungsvoraussetzungen für die Fachausbildung (Stufe 4)
Sie können die Fachweiterbildung (Stufe 4) absolvieren, wenn Sie das Diplom der Stufe 3 im selben Beruf erworben haben. Einige Fachweiterbildungen können in verkürzter Form absolviert werden. Sollte dies für Sie in Frage kommen, besprechen wir dies gerne mit Ihnen.
Zugangsvoraussetzungen für die Einstiegsausbildung (Stufe 1)
Für den Einstiegskurs (Stufe 1) müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen am 1. August des Jahres, in dem Sie den Kurs beginnen, mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie können keinen Berufsbildungskurs der Stufen 2, 3 oder 4 belegen, da Sie die Zulassungsvoraussetzungen für diese Kurse nicht erfüllen.
Zugangsvoraussetzungen für die berufliche Grundausbildung (Niveau 2)
Für die berufliche Grundausbildung (Stufe 2) müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie besitzen ein Diplom in lbo, vbo, vmbo Grund- oder Mittelschulbildung, vmbo theoretischer Bildung, mavo, mavo-vbo oder vmbo gemischter Bildung.
- Sie besitzen einen Einstiegslehrgang oder ein Diplom in beruflicher Grundausbildung (Niveau 2).
- Sie besitzen den Nachweis, dass Sie die ersten drei Jahre der voruniversitären oder allgemeinbildenden Sekundarstufe (HAVO) bzw. der voruniversitären Ausbildung (VWO) erfolgreich abgeschlossen haben. Dieser Nachweis wird von der Regierung anerkannt.
Zugangsvoraussetzungen für die Berufsausbildung (Stufe 3) und die Ausbildung zum mittleren Management (Stufe 4)
Für die Berufsausbildung (Stufe 3) und die Ausbildung für das mittlere Management (Stufe 4) müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie besitzen ein Diplom in der unteren Berufsbildung (lbo), der vorberuflichen Sekundarbildung (vbo) oder der vorberuflichen Sekundarbildung (vmbo) mit einem ... theoretischen Lernweg, der höheren allgemeinen Sekundarbildung (mavo), der höheren allgemeinen Sekundarbildung (mavo-vbo) oder der gemischten vorberuflichen Sekundarbildung (vmbo) mit einem gemischten Lernweg.
- Sie besitzen ein Diplom einer grundlegenden Berufsausbildung (Niveau 2) oder ein Diplom eines anderen Berufsausbildungslehrgangs (Niveau 3).
- Sie haben einen Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der ersten drei Jahre der Oberstufe (HAVO) oder der Sekundarstufe II (VWO). Alternativ besitzen Sie ein anderes staatlich anerkanntes Diplom oder Zertifikat.
Zulassungsvoraussetzungen für die Fachausbildung (Stufe 4)
Sie können die Fachweiterbildung (Stufe 4) absolvieren, wenn Sie das Diplom der Stufe 3 im selben Beruf erworben haben. Einige Fachweiterbildungen können in verkürzter Form absolviert werden. Sollte dies für Sie in Frage kommen, besprechen wir dies gerne mit Ihnen.