Schulungspersonal?
Nutzen Sie den SLIM-Schulungszuschuss!
In einem sich rasch wandelnden Arbeitsmarkt mit erheblichem Fachkräftemangel ist die regelmäßige Weiterbildung von Mitarbeitern unerlässlich. Deshalb steht der SLIM-Zuschuss für den Gesundheits- und Sozialsektor zur Verfügung.
Diese Förderung unterstützt die Mitarbeiterschulung. Sie deckt einen Teil der Kosten für Schulungen, Kurse und andere Weiterbildungsmaßnahmen ab. Unternehmen, die in ihre Mitarbeiter investieren möchten, können diese Förderung beantragen. Die Förderung kann bis zu 90 Prozent betragen!
Wofür kann man die Subvention verwenden?
Die Förderung kann für praktische Ausbildungsprogramme genutzt werden, die Teil staatlich geförderter Entwicklungsprogramme sind. Das Ministerium für Gesundheitswesen und Soziales bietet Entwicklungsprogramme für die Bereiche Behindertenbetreuung, Sozialarbeit sowie Pflegeheime, Seniorenheime und häusliche Pflege an. Die folgende Übersicht zeigt unser Programmangebot innerhalb dieser Entwicklungsprogramme.
Kompliziert? Wir helfen Ihnen gerne!
Wir verstehen, dass Förderprogramme nicht zum Alltag gehören. Wenn Sie also Fragen zu den Fördervoraussetzungen haben, Hilfe bei der Antragstellung benötigen oder einfach wissen möchten, wie die SLIM-Förderung Sie bei der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter unterstützen kann, kontaktieren Sie uns bitte. Wir besprechen dann gemeinsam Ihre Möglichkeiten. diese Seite Sie finden dort eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des Ausbildungszuschusses.
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