Krankheitsurlaub und Urlaubsmeldung
Als Summa-Student/in wird von Ihnen die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen erwartet. Dies umfasst Vorlesungen, Praktika, Exkursionen und Prüfungen. Selbstverständlich kann es Situationen geben, in denen Sie aus unerfindlichen Gründen nicht anwesend sein können. Im Folgenden erfahren Sie, was in solchen Fällen zu tun ist.
Im Krankheitsfall
Melden Sie sich vor Beginn Ihres Kurses, Praktikums oder Ihrer sonstigen Bildungsveranstaltung ab. Dies findet häufig früh morgens statt. Sie haben folgende Möglichkeiten zur Abmeldung:
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, muss einer Ihrer Elternteile/Erziehungsberechtigten Sie abmelden über:
- het Elternportal OF
- Sie erreichen uns unter der Nummer 040 269 40 90 (ab 07:30 Uhr). Hören Sie sich die gesamte Aufnahme an und warten Sie, bis die Verbindung unterbrochen wird. Andernfalls wurde nichts aufgezeichnet.
Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind, können Sie sich hier abmelden:
- die Eduarte Student App auf Ihrem Telefon ODER
- Mein Summa OF
- Sie erreichen uns unter der Nummer 040 269 40 90 (ab 07:30 Uhr). Hören Sie sich die gesamte Aufnahme an und warten Sie, bis die Verbindung unterbrochen wird. Andernfalls wurde nichts aufgezeichnet.
Eine Genesungsmeldung ist nicht erforderlich, es sei denn, Sie sind Vollzeitstudent/in und absolvieren ein Blockpraktikum. Während eines Blockpraktikums bleiben Sie als krank gemeldet, bis Sie Ihre Genesung melden. Die Genesungsmeldung kann nur telefonisch unter der zentralen Nummer 040 269 40 90 erfolgen. Bei einem durchgehenden Praktikum ist eine Genesungsmeldung nicht erforderlich; Sie werden automatisch im Unterricht als genesen gemeldet.
Beim Besuch beim Zahnarzt oder Arzt
Bitte vereinbaren Sie Ihre Zahnarzt- oder Arzttermine außerhalb der Schul- und Praktikumszeiten. Sollte dies nicht möglich sein, beantragen Sie bitte mindestens zwei Tage vor Ihrem Termin Urlaub bei Ihrer Studienberatung.
Müssen Sie dringend einen Arzt oder Zahnarzt aufsuchen? Dann sagen Sie Ihren Termin bei Ihrem Berufsberater ab.
Sonderurlaub
Unter Sonderurlaub verstehen wir:
- A. Urlaub aufgrund religiöser Verpflichtungen oder religiöser Feiertage;
- B. Urlaub aufgrund wichtiger Umstände (möglicherweise länger als 10 Tage);
- C. Urlaub im Zusammenhang mit Ferien außerhalb der Schulferien.
A. Urlaub aufgrund religiöser Verpflichtungen oder religiöser Feiertage
Manchmal ergeben sich aus Ihrer Religion oder Lebensphilosophie Verpflichtungen. Summa gewährt Ihnen dafür maximal einen freien Tag pro Jahr. Sie müssen dies Ihrem Teamleiter mindestens zwei Tage im Voraus schriftlich mitteilen. Sind Sie unter 18 Jahre alt, müssen Ihre Eltern/Erziehungsberechtigten dies tun. Sie sind selbst dafür verantwortlich, versäumte Bildungsveranstaltungen nachzuholen. In dieser Übersicht finden Sie verschiedene religiöse Feiertage .
B. Urlaub aus wichtigen Gründen (möglicherweise länger als 10 Tage)
Bei Umzug, Hochzeit, Jahrestag oder schwerer Krankheit bzw. Tod von Blutsverwandten oder angeheirateten Verwandten müssen Sie bei Ihrem Teamleiter/Ihrer Teamleiterin Sonderurlaub beantragen. Dies muss mindestens zwei Schultage im Voraus erfolgen (im Falle schwerer Krankheit oder Tod von Blutsverwandten oder angeheirateten Verwandten spätestens zwei Tage nach Bekanntwerden des Ereignisses). Bitte verwenden Sie hierfür dieses Urlaubsantragsformular . Die Anzahl der Urlaubstage wird in Absprache mit Ihrem/Ihrer Berufsberater/in und/oder Ihrem/Ihrer Teamleiter/in festgelegt.
Dauert Ihre Beurlaubung länger als zehn Schultage, muss der Antrag mindestens acht Wochen im Voraus bei der Teamleitung Ihres Programms eingereicht werden. Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, müssen Ihre Eltern/Erziehungsberechtigten die Beurlaubung mit dem obenstehenden Formular beantragen. Sind Sie 18 Jahre oder älter, müssen Sie das Formular selbst ausfüllen. Das Schulamt entscheidet über die Genehmigung der Beurlaubung und informiert Sie und Ihre Schule entsprechend.
C. Urlaub im Zusammenhang mit Ferien außerhalb der Schulferien
Möchten Sie während der Schulzeit in Urlaub fahren? Dies ist nur möglich, wenn Sie aus triftigen Gründen nicht während der Schulferien verreisen können, beispielsweise aufgrund des Berufs eines Elternteils/Erziehungsberechtigten. Ihr Berufsberater kann Ihnen dann in Absprache mit der Schulleitung einmal pro Schuljahr Urlaub gewähren. Diesen Antrag stellen Sie bitte mit diesem Urlaubsantragsformular bei Ihrem Berufsberater . Dem Antrag muss eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers beigefügt werden, aus der die Art des Berufs und die Dauer der Abwesenheit des betreffenden Elternteils/Erziehungsberechtigten hervorgehen.
Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:
- Der Antrag muss mindestens 8 Wochen im Voraus beim Berufsberater eingereicht werden (es sei denn, es wird eine Erklärung dafür abgegeben, warum dies nicht möglich war).
- Die Beurlaubung dauert maximal 10 Schultage.
- Der Urlaubszeitraum fällt nicht in die ersten zwei Wochen des akademischen Jahres.
Unentschuldigtes Fernbleiben (Schulschwänzen)
Unentschuldigtes Fehlen bedeutet, dass Sie ohne triftigen Grund abwesend sind oder sich nicht ordnungsgemäß oder zu spät abgemeldet haben. Bei wiederholtem Fehlen erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zum Ausschluss aus dem Programm gemäß den Schulgesetzen führen. Sollten Sie noch schulpflichtig sein, wird bei unentschuldigtem Fehlen auch der Schulamtsleiter eingeschaltet.
Benachrichtigung an das Amt für Schulpflicht/RMC
Summa ist verpflichtet, Abwesenheiten oder Schulabbrüche von Jugendlichen dem Amt für obligatorische Bildung oder dem RMC (Regionaler Melde- und Koordinierungspunkt Südostbrabant) zu melden.
Pflichtschulbildung
Sie sind verpflichtet, die Schule bis zum Ende des Schuljahres zu besuchen, in dem Sie 16 Jahre alt werden, oder bis Sie zwölf Schuljahre absolviert haben. Wenn Sie beispielsweise im Februar 2026 16 Jahre alt werden, müssen Sie bis Mitte Juli 2026 zur Schule gehen, wenn die Sommerferien beginnen. Danach müssen Sie die jeweiligen Qualifikationsanforderungen erfüllen, bis Sie einen ersten Schulabschluss erwerben oder bis Sie 18 Jahre alt werden.
Abwesenheitsprotokoll
Möchten Sie mehr über Fehlzeiten erfahren? Dann sehen Sie sich das Fehlzeitenprotokoll an.